Transporter und LKWs — Unterschiede, Voraussetzungen und Regulierung

 

Ob Sie einen Transporter, einen LKW oder ein Sonderfahrzeug benötigen — bei Buchbinder bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Optionen für Ihre konkreten Bedürfnisse. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fahrzeug- und Führerscheinklassen bei Transportern und LKWs sowie ihre Anforderungen und Regelungen geben.

Transporter oder LKW? Das ist der große Unterschied


Hat ein Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht (Abkürzung: zGG) von über 3,5 Tonnen, wird es als LKW klassifiziert. Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gelten hingegen als Transporter oder Lieferwagen und werden auch als Kleinlaster bezeichnet. Um Fahrzeuge in dieser Gewichtsklasse zu lenken, wird der reguläre Führerschein der Klasse B vorausgesetzt — also die ganz reguläre PKW-Fahrberechtigung.


Wer einen Transporter mit einem Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen (gemeinsam mit dem PKW beträgt das insgesamt zulässige Gewicht 7 Tonnen) fahren möchte, kann dies mit dem Führerschein der Klasse BE tun. Die Grundvoraussetzung ist hier der Führerschein Klasse B sowie eine kostenpflichtige Zusatzschulung beziehungsweise Prüfung.

LKWs — die verschiedenen Führerscheinklassen

 

Bei LKWs ist die Sachlage schon deutlich umfangreicher. Generell gibt es für Lastkraftfahrzeuge vier unterschiedliche FührerscheinklassenC, CE, C1 und C1E. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

  • Die Führerscheinklasse C1 ermöglicht es, Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen mit maximal acht Sitzplätzen (der Fahrersitz wird nicht dazugerechnet) zu fahren. Auch das Mitziehen eines Anhängers von bis zu 750 Kilogramm ist mit einem C1-Führerschein erlaubt. Grundvoraussetzung dafür ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B sowie ein Mindestalter von 21 Jahren.

 

  • Die Führerscheinklasse C1E berechtigt zum Fahren eines Zugfahrzeugs der Klassen C1 und B mit einem Anhänger von bis zu 12 Tonnen zGG. Hierfür ist der Führerschein C1 und ein Mindestalter von 18 Jahren die Voraussetzung.

 

  • Die Führerscheinklasse C berechtigt das Fahren von schweren LKWs von mehr als 3,5 Tonnen zGG und einem Anhänger bis zu 750 Kilogramm. Grundvoraussetzung: Mindestalter von 21 Jahren, Führerschein der Klasse B.

 

  • Die Führerscheinklasse CE berechtigt das Lenken von Zugfahrzeugen mit Anhängern und Sattelanhängern von bis zu 40 Tonnen zGG. Grundvoraussetzung ist hier ein Führerschein der Klasse C sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. 

Gesundheitliche Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen

 

Das Fahren eines LKWs ist eine äußerst verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit. Deswegen gibt es bezüglich der Fahrtüchtigkeit von LKW-Lenkern einige Voraussetzungen, die es zu beachten gilt. LKW-Fahrberechtigungen müssen alle fünf Jahre mit ärztlichem Attest erneuert werden. Bei den Klassen C1 und C1E gilt diese Regelung jedoch erst ab dem 50. Lebensjahr. 

Diese Befristungen gelten allerdings nur für Fahrer, die ihre Fahrgenehmigung ab dem 28.12.2016 erhalten haben. Das Besondere: Diese Regelung gibt es nur in Deutschland. Wie der ADAC auf seiner Website erklärt, könnte diese Ausnahmeregelung im internationalen LKW-Verkehr bei Kontrollen durchaus zu Komplikationen führen.

Auch für den Erwerb eines LKW-Führerscheins ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Besonders wesentlich ist hier natürlich das Sehvermögen des Fahrers — hier sind eigene augenärztliche Atteste notwendig. 

Sie möchten Ihren LKW beruflich nutzen?

Wer seinen LKW-Führerschein auch gewerblich zu nutzen plant, benötigt ausnahmslos eine Berufskraftfahrerqualifikation. Darunter fallen auch reine Aushilfsfahrten. Gewerbliche LKW-Fahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.